DvdRA-Teilnehmer: VROM, AMRATO, Komitees und Verbände und Selbstbauausstellung

Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen, Hinweisen und Vorschriften des Veranstalters, der Feuerwehr und anderer autorisierter Personen des Autotrons Folge zu leisten. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Der Veranstalter und die beteiligten Mitarbeiter haften nicht für direkte oder indirekte Schäden, die sich aus Handlungen, Vorfällen oder Verhalten während der Teilnahme ergeben.

Es wird empfohlen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung für die Teilnehmer gegenüber dem Standveranstalter und den Besuchern abzuschließen. Der Stand darf am Ausstellungstag nicht vor 16:00 Uhr geräumt werden. In besonderen Fällen, die eine frühere Räumung erfordern, ist dies im Vorfeld mit dem Veranstalter abzustimmen. Der Veranstalter ist an den grünen Westen zu erkennen, die am Messetag getragen werden.

Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, Maßnahmen zu ergreifen, um Diebstahl von Waren und/oder Transportmitteln so weit wie möglich zu verhindern.

Um eine Standfläche zu mieten, müssen Sie sich gemäß dem angegebenen Verfahren anmelden und registrieren. Die Zahlung muss im Voraus erfolgen, was nur online möglich ist. Es ist nicht gestattet, die zugewiesene Standfläche an Dritte (unter)zu vermieten oder zu übertragen. Wenn Sie die zugewiesene Fläche aus irgendeinem Grund nicht nutzen, müssen Sie die Organisation so schnell wie möglich informieren.

Wenn Sie nach der Anmeldung stornieren, erhalten Sie bis 14 Tage vor dem Markttag die Hälfte der Standgebühr zurück (dies gilt nur für den Stand, nicht für Extras wie Armbänder, Stühle oder Buttons). Wenn Sie weniger als zwei Wochen vor dem Markt stornieren, erhalten Sie keine Erstattung. Achten Sie darauf, dass Sie während und nach dem Markttag nicht alle Abfälle liegen lassen oder woanders abladen (bei Ihren Nachbarn), sondern selbst mit nach Hause nehmen und auf dem regulären (legalen) Weg entsorgen. Alle Abfälle, die Sie anschließend nicht mit nach Hause nehmen, werden dem Aussteller für die Entsorgung und Aufbereitung in Rechnung gestellt.

Angeboten werden nur elektronische Produkte, vorzugsweise für die Kommunikationstechnik oder Werkzeuge wie Messgeräte, Werkzeuge oder Antennen und so weiter. Also kein Spielzeug oder andere Produkte, die dem Zweck des Messetages widersprechen. Im Zweifelsfall wird die Organisation entscheiden. Es ist nicht erlaubt, leicht entzündliche Produkte anzubieten oder zu verwenden, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung der Organisation vor. Dies gilt auch für vom Aussteller verwendetes Material, das nicht (angegeben und nachweislich) feuerhemmend behandelt und dafür zugelassen wurde.

Die Ein- und Ausgänge müssen für die Rettungsdienste frei bleiben. Hiervon kann während des Be- und Entladens vorübergehend abgewichen werden, sofern eine Person anwesend bleibt, um das Transportmittel, den Pkw, den Lkw usw. zu bewegen. Während der Öffnungszeiten der Veranstaltung sind die Be- und Entladetore geschlossen und die Fahrzeuge werden in dem dafür vorgesehenen Bereich abgestellt. Sollte es notwendig sein, das Be- oder Entladetor zu öffnen, muss dies vorher mit der Organisation abgesprochen werden. Gegebenenfalls kann die Erlaubnis verweigert werden, wenn dadurch der Ablauf der Messe gestört wird.

Es dürfen keine Kabel durch Gänge verlegt werden. Kabel auf dem Boden sollten so befestigt und gesichert werden, dass sie keine Gefahr für die Besucher darstellen. Achten Sie darauf, dass keine scharfen Gegenstände aus Ihrem Stand herausragen, an denen sich Besucher und Teilnehmer verletzen könnten. Sie müssen sich zu jeder Zeit so verhalten, dass die Sicherheit aller gewährleistet ist und bleibt.

Ein Erste-Hilfe-Posten ist im Autotron vorhanden. Diese Personen stehen auch auf Abruf für die Organisation zur Verfügung. Das Rauchen ist im Autotron für alle Besucher und Teilnehmer verboten. Es ist nicht erlaubt, an Ihrem Stand eine Licht- oder Tonshow zu veranstalten, dies liegt im Ermessen der Organisation.

Bitte beachten Sie, dass Fotos und Videos für Veröffentlichungen des Vereins, einschließlich der VERON-Website, sowie die Bestimmungen der Hausordnung Autotron 's Hertogenbosch genommen werden können. Diese können sich auf die Teilnehmer beziehen, darunter insbesondere - zusätzlich zu den oben beschriebenen Bedingungen - die Bestimmungen der Hausordnung unter Haftung und Beschwerden. Die Hausordnung des Autotron
's Hertogenbosch wurden veröffentlicht auf Hausordnung-AT.pdf

Mit Ihrer Unterschrift auf dem (Online-)Anmeldeformular erklären Sie sich mit den oben genannten Bedingungen vorbehaltlos einverstanden. Die Organisation behält sich das Recht vor, den Aussteller von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn er den Anweisungen nicht nachkommt.